Bei der Bekanntgabe der Bäume auf öffentlichen Verkehrsflächen betreffenden Anzahl angeordneter Verfahren (Baumfällung) handelt es sich um eine Umweltinformation (vgl zur weiten Auslegung dieses Begriffs VwGH 25. 4. 2023, Ra 2022/10/0063).
Bei der Bekanntgabe der Bäume auf öffentlichen Verkehrsflächen betreffenden Anzahl angeordneter Verfahren (Baumfällung) handelt es sich um eine Umweltinformation (vgl zur weiten Auslegung dieses Begriffs VwGH 25. 4. 2023, Ra 2022/10/0063).