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Anzahl der angeordneten Baumfällungen auf öffentlichen Verkehrsflächen ist Umweltinformation; Grundstücksadressen als personenbezogene Daten; Interessenabwägung notwendig

LeitsatzkarteiJudikaturDietlinde HinterwirthRdU-LSK 2024/6RdU-LSK 2024, 33 Heft 1 v. 8.2.2024

Bei der Bekanntgabe der Bäume auf öffentlichen Verkehrsflächen betreffenden Anzahl angeordneter Verfahren (Baumfällung) handelt es sich um eine Umweltinformation (vgl zur weiten Auslegung dieses Begriffs VwGH 25. 4. 2023, Ra 2022/10/0063).

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