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Unterschiedliche Adressaten der Verständigungspflichten des § 31 Abs 2 WRG; Vorwurf der Unterlassung der Meldung muss konkrete Behörde benennen

LeitsatzkarteiJudikaturDietlinde HinterwirthRdU-LSK 2023/27RdU-LSK 2023, 163 Heft 4 v. 31.7.2023

Eine die Verfolgungsverjährung nach § 31 Abs 1 VStG unterbrechende Verfolgungshandlung nach § 32 Abs 2 VStG hat sich auf alle der Bestrafung zugrundeliegenden Sachverhaltselemente, insb auf sämtliche Tatbestandselemente der durch die Tat verletzten Verwaltungsvorschrift iSd § 44a VStG zu beziehen (vgl etwa VwGH 13. 9. 2016, Ra 2016/03/0048, Rn 13; 5. 12. 2017, Ra 2017/02/0186-0195, Rn 21, mwN).

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