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Unzulässigkeit eines Antrags eines Nachbarn auf Herstellung des konsensgemäßen Zustands

LeitsatzkarteiJudikaturDietlinde HinterwirthRdU-LSK 2023/33RdU-LSK 2023, 165 Heft 4 v. 31.7.2023

Gem § 41 Abs 6 Stmk BauG steht den Nachbarn ein Recht auf Erlassung eines baupolizeilichen Auftrags zu, wenn die Bauarbeiten, die baulichen Anlagen oder sonstigen Maßnahmen iSd Abs 1, 3 und 4 ihre Rechte (§ 26 Abs 1) verletzen. Demnach sind zwei Kriterien von Bedeutung, nämlich, dass Bauarbeiten, eine bauliche Anlage oder sonstige Maßnahmen iSd Abs 1, 3 und 4 vorliegen und dass dadurch die Rechte des Nachbarn gem § 26 Abs 1 leg cit verletzt werden.

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