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Weite Verbreitung einer Tages- oder Wochenzeitung bei breitem Spektrum der Lesenden; keine Mitanwendung von verfahrensrechtlichen Sonderbestimmungen bei genehmigungspflichtigen Behandlungsanlagen; Anforderungen an die Beweiswürdigung bei einander widersprechenden Gutachten

LeitsatzkarteiJudikaturDietlinde HinterwirthRdU-LSK 2023/10RdU-LSK 2023, 73 - 74 Heft 2 v. 14.4.2023

§ 40 Abs 1 AWG stellt mit seiner Anforderung, dass die Tages- oder Wochenzeitung (in deren redaktionellen Teil näher bezeichnete Daten des Projekts zu veröffentlichen und durch Verweis auf die in den Z 1 bis 3 genannten, über eine Internetseite zugänglichen Dokumente bekannt zu geben sind) im Bundesland "weit verbreitet" sein muss, auf die Anzahl der Lesenden ab, wobei es sich aber nicht um die Zeitung mit der höchsten Auflagezahl handeln muss. Wichtig ist idZ, dass mit der Zeitung ein breites Spektrum an Lesenden im Hinblick auf die potentiell Betroffenen erreicht wird. § 40 Abs 1 AWG kann nur dazu dienen, eine möglichst weitgehende Verbreitung der Information zu sichern, ohne dass damit garantiert ist, dass jede potentiell betroffene Person die Information auch in genau jenem Medium vorfindet, das sie (regelmäßig) konsumiert (vgl dazu die Rspr zu § 44a Abs 3 AVG VwGH 27. 9. 2013, 2010/05/0202; 26. 3. 2014, 2012/03/0055; VwGH 16. 3. 2017, Ro 2014/06/0038).

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