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Liegenschaftseigentümer nur im Falle unmittelbarer Betroffenheit durch ein Vorhaben Verfahrensparteien auf Grundlage des Aarhus-Übereinkommens

LeitsatzkarteiJudikaturDietlinde HinterwirthRdU-LSK 2023/14RdU-LSK 2023, 75 - 76 Heft 2 v. 14.4.2023

Zu prüfen war im vorliegenden Fall, ob gem Art 9 Abs 3 Aarhus-Übk iVm Art 47 GRC auch Liegenschaftseigentümern in enger räumlicher Nähe zu einem Vorhaben, die Verletzungen von umweltbezogenen EU-Bestimmungen, insb der WRRL (Art 4, Art 14), geltend machten, als Mitglieder der betroffenen Öffentlichkeit in einem wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren Parteistellung zukomme.

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