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Rechtskräftige Feststellung nach § 3 Abs 7 UVP-G erzeugt Bindung für alle relevanten Verfahren; Abgrenzung eines Vorhabens iSd § 2 UVP-G jeweils im Einzelfall zu beurteilen

LeitsatzkarteiJudikaturWolfgang BergerRdU-LSK 2023/2RdU-LSK 2023, 30 - 31 Heft 1 v. 24.2.2023

Eine rechtskräftige Feststellung nach § 3 Abs 7 UVP-G erzeugt Bindung für alle relevanten Verfahren (vgl VwGH 17. 5. 2001, 99/07/0064).

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