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Eigenständige Bedeutung des Begriffs "Abfallbeseitigung" und "Abfallbeseitigungsanlagen" in der UVP-RL; Erfassung von Abfallzwischenlagern in Anh 1 Z 2 UVP-G aufgrund RL-konformer Auslegung

LeitsatzkarteiJudikaturWolfgang BergerRdU-LSK 2023/1RdU-LSK 2023, 30 Heft 1 v. 24.2.2023

Nach st Rspr (vgl etwa VwGH 19. 6. 2018, Ra 2017/03/0104, mwN) sind gesetzliche Bestimmungen, die in Umsetzung einer unionsrechtlichen RL erlassen wurden, so weit wie möglich im Lichte des Wortlauts und des Zwecks dieser RL auszulegen und anzuwenden, um das mit ihr angestrebte Ziel zu erreichen. Im Zweifel ist daher ein Tatbestand des Anh 1 UVP-G RL-konform auszulegen.

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