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RdU-LSK 2022/57

RdU-LeitsatzkarteiJudikaturDietlinde HinterwirthRdU-LSK 2022/57RdU-LSK 2022, 252 Heft 6 v. 1.12.2022

Eine "Erheblichkeitsschwelle" für die Genehmigungspflicht nach § 38 Abs 1 WRG ist dem Gesetz nicht zu entnehmen. Wie aus § 38 Abs 1 WRG selbst unzweifelhaft hervorgeht, genügt bereits eine Errichtung von Anlagen innerhalb der Grenzen des Hochwasserabflusses fließender Gewässer für das Entstehen dieser Bewilligungspflicht; eine Geringfügigkeitsschwelle kennt diese Bestimmung nicht.

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