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RdU-LSK 2022/39

RdU-LeitsatzkarteiJudikaturDietlinde Hinterwirth, Wolfgang BergerRdU-LSK 2022/39RdU-LSK 2022, 163 - 164 Heft 4 v. 29.7.2022

Der RevWerber verwies als Wiederaufnahmegrund auf eine neu hervorgekommene privatrechtliche Vereinbarung iZm der Erhaltungspflicht einer Wasserbenutzungsanlage; er machte zur Frage, was unter der Wortfolge "rechtsgültige Verpflichtungen anderer" in § 50 Abs 1 WRG zu verstehen sei, geltend, dass bei einer Auslegung iSd älteren Rspr des VwGH eine rechtsgültige Verpflichtung Dritter zur Instandhaltung von Wasserbenutzungsanlagen und Wasseranlagen gem § 50 Abs 1 und 6 WRG auch durch Privattitel, sohin Vereinbarungen und Übereinkommen (wie die von ihm vorgelegte) begründet werden könnte. Die Frage der Auslegung der genannten Bestimmung sei nicht einheitlich.

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