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RdU-LSK 2021/69

RdU-LeitsatzkarteiJudikaturDietlinde Hinterwirth, Wolfgang BergerRdU-LSK 2021/69RdU-LSK 2021, 268 - 269 Heft 6 v. 1.12.2021

Die Unterschreitung der in der SchIV normierten Grenzwerte setzt voraus, dass im Rahmen des dem angef B vorangegangenen Verwaltungsverfahrens Anhaltspunkte hervorkommen, die eine derartige Unterschreitung der Grenzwerte indizieren und rechtfertigen, wobei davon insb dann auszugehen ist, wenn die im Verwaltungsverfahren beigezogenen UVP-SV eine derartige Unterschreitung für zwingend notwendig erachten (vgl VwGH 9. 9. 2015, 2013/03/0120, VwSlg 19182A/2015, RS 14).

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