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RdU-LSK 2021/60

RdU-LeitsatzkarteiJudikaturDietlinde Hinterwirth, Wolfgang BergerRdU-LSK 2021/60RdU-LSK 2021, 265 Heft 6 v. 1.12.2021

§ 3b Abs 1 UVP-G idF BGBl I 2016/4 erklärt die Beiziehung von nichtamtlichen SV zwar auch ohne das Vorliegen der Voraussetzungen des § 52 Abs 2 und 3 AVG für zulässig. Jedoch ist (auch) in einem Verfahren nach dem UVP-G zunächst zu beurteilen, ob die Beweisaufnahme durch einen nichtamtlichen SV überhaupt "notwendig" iSd § 52 Abs 1 AVG ist. Ein Sachverständigenbeweis ist demnach dann aufzunehmen, wenn dies in den Verwaltungsvorschriften vorgesehen ist oder wenn zur Erforschung der materiellen Wahrheit besondere Fachkenntnisse nötig sind.

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