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RdU-LSK 2021/58

RdU-LeitsatzkarteiJudikaturDietlinde Hinterwirth, Wolfgang BergerRdU-LSK 2021/58RdU-LSK 2021, 264 Heft 6 v. 1.12.2021

Das BVwG ist ab dem Zeitpunkt der Zurückziehung eines UVP-Feststellungsantrags durch die einzige ASt zur inhaltlichen Entscheidung über die von Nachbarn und UO gegen den (negativen) Feststellungsbescheid erhobene Beschwerde nicht mehr zuständig und muss den B der Beh wegen dessen (nachträglicher) Rechtswidrigkeit aufheben.

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