Da mit der Zustellung für die Partei idR weitreichende Rechtsfolgen, insb der Beginn von Fristen, verbunden sind, ist die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung als ein Ausnahmefall zu betrachten. Es ist bei dieser Zustellungsform als "ultima ratio" ein eher strenger Maßstab anzulegen (VwGH 20. 9. 2000, 97/08/0564).

