Mit LGBl-N 2021/47 wurde die NÖ Bau-Übertragungsverordnung 2017 geändert. Die Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei bei gewerblichen Betriebsanlagen, die einer Genehmigung durch die GewerbeBeh bedürfen, werden aus dem eigenen Wirkungsbereich bestimmter Gemeinden auf die BH übertragen.
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.