Mit LGBl-O 2021/55 wurde die OÖ BauO 1994 geändert. Nachdem das OÖ Baurecht zuletzt im Jahr 2013 umfassend novelliert wurde, wurde die zwischenzeitliche Rechtsentwicklung, insb im Hinblick auf Verwaltungsvereinfachungen und aus der Vollzugspraxis, umgesetzt.
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.