Mit LGBl-K 2021/58 wurde das IPPC-AnlagenG novelliert. Die Zielsetzungen der Nov lassen sich im Wesentlichen auf drei Punkte zusammenfassen:
Umsetzung einer Änderung der Energieeffizienz-RL;
Bereinigung von Umsetzungsmängeln im Hinblick auf die Industrieemissionen-RL;