Mit LGBl-K 2021/38 wurde die V betreffend die vorübergehende Ausnahme von der Schonzeit für Auer- und Birkhähne in Kärnten erlassen. Es dürfen daher nichtdominante männliche Auer- und Birkhähne jeweils nur in der Zeit von 10.
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.