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Kärnten

Aktuelles UmweltrechtLandesrechtAufsatzDaniel Ennöckl, Eva ErlacherRdU 2021/91RdU 2021, 171 Heft 4 v. 3.8.2021

Mit LGBl-K 2021/38 wurde die V betreffend die vorübergehende Ausnahme von der Schonzeit für Auer- und Birkhähne in Kärnten erlassen. Es dürfen daher nichtdominante männliche Auer- und Birkhähne jeweils nur in der Zeit von 10.

Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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