Mit LGBl-B 2021/22 wurde die Bgld BauV 2008 geändert. Es wurden die Richtlinien des Österreichischen Instituts für Bautechnik in der Fassung 2019 (OIB-Richtlinien) in die V aufgenommen als Vorgaben, um den Anforderungen der BauV zu entsprechen.
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.