Mit BGBl 2021/104 wurde das PflanzenschutzmittelG 2011 novelliert. Mit dieser Nov wurde ein teilweises Verbot des Inverkehrbringens von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat in das Gesetz eingefügt.
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.