Mit LGBl-N 2021/32 wurde die NÖ BauO 2014 geändert. Die Nov diente der Umsetzung der RL EU/2018/844 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und der RL 2012/27/EU über Energieeffizienz. Es wurden neue Begriffsbestimmungen eingeführt, neue bzw geänderte Meldepflichten und neue Grenzwerte für die Vornahme periodischer Überprüfungen.
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.