§ 52 AVG; § 39d Abs 3 Sbg BauTG
Gegenständlich geht der erkennende Senat der Frage nach, wie einem Privatgutachten im Bauverfahren zu begegnen ist. Vertiefend war die Frage zu klären, ob Nachbarn auch Anspruch auf gleichbleibende Verkehrsverhältnisse in Bezug auf den Bau eines EKZ haben.

