§ 23 Abs 3 Krnt BauO; § 2 Krnt GemeindeplanungsG; § 3 Krnt GemeindeplanungsG
Gegenständlich wendet sich die erkennende Instanz jenen Problemen zu, die aus der Errichtung von Bauwerken auf Flächen mit unterschiedlicher Widmung erwachsen können. Wie ist in Bezug auf die Widmungskonformität vorzugehen?

