§ 8 AVG; § 41 AVG; § 42 AVG; § 25 Stmk BauG; § 27 Abs 1 Stmk BauG
In entschiedener Sache wendet sich der VwGH der Frage zu, ob die Kundmachung einer Bauverhandlung durch Aufstellen einer Tafel auf dem Baugrund den allgemeinen Publizitätserfordernissen entspricht. Wie wirkt sich die Rechtsstellung einer übergangenen Partei auf den Bewilligungsbescheid aus?

