§ 59 Abs 1 AVG; § 66 Abs 4 AVG; § 19 Abs 1 UVP-G
Mit seinem Erkenntnis hält der VwGH deutlich fest, dass es nicht in der Rechtsmacht der Berufungsbehörde steht, einen zurückweisenden in einen abweisenden Bescheid umzuformulieren.
§ 59 Abs 1 AVG; § 66 Abs 4 AVG; § 19 Abs 1 UVP-G
Mit seinem Erkenntnis hält der VwGH deutlich fest, dass es nicht in der Rechtsmacht der Berufungsbehörde steht, einen zurückweisenden in einen abweisenden Bescheid umzuformulieren.
