§ 17 UVP-G; Art 5 StGG
Vorliegender Entscheidung wohnt die Frage inne, ob nach der rechtskräftigen Genehmigung einer Anlage in Bezug auf den Verlauf einer Starkstromleitung noch eingewendet werden kann, dass die Beanspruchung eines betroffenen enteigneten Grundstücks nicht im öffentlichen Interesse liegt.

