§ 2 VwGG
Mit vorliegender Entscheidung hält die erkennende Instanz deutlich fest, dass auch unter dem Aspekt des Effektivitätsgrundsatzes bei Rechtsbehelfen aus dem Unionsrecht eine aufschiebende Wirkung nicht automatisch eintritt.
VwGH 2011/03/0041
§ 2 VwGG
Mit vorliegender Entscheidung hält die erkennende Instanz deutlich fest, dass auch unter dem Aspekt des Effektivitätsgrundsatzes bei Rechtsbehelfen aus dem Unionsrecht eine aufschiebende Wirkung nicht automatisch eintritt.
VwGH 2011/03/0041
