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Unionsrecht gebietet keine automatische aufschiebende Wirkung

RdU-LeitsätzeVerwaltungsverfahrenDietlinde Hinterwirth; Ferdinand Kerschner; Wolfgang BergerRdU-LSK 2012/41RdU-LSK 2012, 205 - 206 Heft 5 v. 1.10.2012

§ 2 VwGG

Mit vorliegender Entscheidung hält die erkennende Instanz deutlich fest, dass auch unter dem Aspekt des Effektivitätsgrundsatzes bei Rechtsbehelfen aus dem Unionsrecht eine aufschiebende Wirkung nicht automatisch eintritt.

VwGH 2011/03/0041

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