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Unmittelbare Beeinträchtigung der eigenen Gesundheit zur Antragslegitimation erforderlich

UmweltrechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Ferdinand Kerschner (Bearbeitung); Erika Wagner (Anmerkung)RdU 2012/136RdU 2012, 210 - 213 Heft 5 v. 1.10.2012

Zusammenfassung: Das erkennende Gericht stellt mit seiner Entscheidung eindeutig fest, dass es für eine Antragslegitimation im Anwendungsbereich des Art 10 IG-L der unmittelbaren und individuellen Betroffenheit des Beschwerdeführers bedarf.

Rechtsgrundlagen: Art 7 Abs 3 RL 96/62/EG ; RL 2008/50/EG ; § 4 IG-L; § 9a IG-L

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