Zusammenfassung: Gegenständlich thematisiert der VwGH im Anwendungsbereich des Salzburger Naturschutzgesetzes, ob in positiven Effekten für den Fremdenverkehr in Form der Erweiterung eines bestehenden Skigebietes ein besonders wichtiges öffentliches Interesse erblickt werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 3a Sbg NSchG

