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Umweltorganisationen, Überprüfungsbefugnis und Unionsrechtsakte

UmweltrechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Ferdinand Kerschner (Bearbeitung); Teresa Weber (Anmerkung)RdU 2012/135RdU 2012, 209 - 210 Heft 5 v. 1.10.2012

Zusammenfassung: Gegenständlich wendet sich der EuGH in Bezug auf das Rechtsschutzsystem in Umweltsachen im Anwendungsbereich des Aarhus-Übereinkommens der Auslegungsfrage zu, ob Art 9 Abs 3 leg. cit. dahingehend auszulegen ist, dass nur Maßnahmen zur Regelung von Einzelfällen erfasst werden.

Rechtsgrundlagen: Art 9 AArhus-Konvention; Art 263 AEUV; VO (EG) 2006/1367 ; Art 265 AEUV

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