Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung geht der Europäische Gerichtshof Auslegungsfragen in Bezug auf das Aarhus-Übereinkommen dahingehend nach, ob Handlungen allgemeiner Geltung zwingend solche sind, die von einer Behörde in gerichtlicher bzw. gesetzgeberischer Eigenschaft vorgenommen werden. Welche Rolle kommt Umweltorganisationen im Rechtsschutzsystem zu?
Rechtsgrundlagen: Art 9 AArhus-Konvention; Art 263 AEUV; VO (EG) 2006/1367

