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Umweltorganisationen, Überprüfungsbefugnis und Unionsrechtsakte

UmweltrechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Ferdinand Kerschner (Bearbeitung); Teresa Weber (Anmerkung)RdU 2012/134RdU 2012, 208 - 209 Heft 5 v. 1.10.2012

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung geht der Europäische Gerichtshof Auslegungsfragen in Bezug auf das Aarhus-Übereinkommen dahingehend nach, ob Handlungen allgemeiner Geltung zwingend solche sind, die von einer Behörde in gerichtlicher bzw. gesetzgeberischer Eigenschaft vorgenommen werden. Welche Rolle kommt Umweltorganisationen im Rechtsschutzsystem zu?

Rechtsgrundlagen: Art 9 AArhus-Konvention; Art 263 AEUV; VO (EG) 2006/1367

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