§ 6 Abs 6 AWG; § 131 Abs 2 B-VG; § 42 Abs 1 Z 8 AWG; § 50 Abs 4 AWG; § 52 Abs 3 AWG
Der VwGH hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob dem Umweltanwalt im Feststellungsverfahren nach § 6 AWG eine Beschwerdebefugnis beim VwGH zukommt. Er prüfte dazu, ob in dieser Hinsicht das gegenständliche Verfahren anders zu behandeln ist als das Genehmigungsverfahren oder das vereinfachten Genehmigungsverfahren.

