§ 2 Abs 1 AWG; § 5 Abs 1 AWG
Der VwGH traf im vorliegenden Erkenntnis Feststellungen zum Abfallende von Baurestmassen, die als Baustoffe wiederverwendet werden können. Weiters erörterte er, ob der Umstand, dass für Baureste ein Entgelt erzielt werden kann, für die Qualifikation als Abfall maßgeblich sein kann.

