§ 364a ABGB; § 364 Abs 2 ABGB
Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob eine Partei, die im Genehmigungsverfahren einer Windkraftanlage übergangen wurde, Klage nach § 364 ABGB erheben kann oder ob der Bescheid auch auf sie Rechtswirkung entfaltet, sodass § 364a ABGB anwendbar ist.

