§ 359b Abs 1 Z 1 GewO; § 359b Abs 1 Z 2 GewO; § 359b Abs 2 GewO; § 74 Abs 2 GewO
Mit vorliegendem Erkenntnis hatte der VwGH die Frage einer Klärung zuzuführen, ob dem Nachbarn bei der Einzelfallprüfung, ob eine Betriebsanlage im vereinfachten Verfahren zu genehmigen ist, subjektive-öffentliche Rechte zustehen.

