Zusammenfassung: Mit vorliegendem Erkenntnis spricht sich der VfGH für die Verfassungskonformität der §§ 11 Abs 1 u 13 Abs 2 EZG aus. Dabei bestreitet er eine normative Struktur des Zuteilungsplans, obwohl er ihn als Entscheidungsgrundlage für die Zuteilung vom Emissionszertifikaten anerkennt.
Rechtsgrundlagen: § 11 Abs 1 EZG; § 13 Abs 2 EZG

