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Kein Abwehrrecht nachträglicher Nachbarn bei Erkennbarkeit gesundheitsschädlicher Immissionen

VerwaltungsverfahrenJudikaturUniv.-Prof. Dr. Ferdinand Kerschner, Universität Linz (Bearbeitung, Anmerkung)RdU 2010/119RdU 2010, 175 - 180 Heft 5 v. 1.10.2010

Zusammenfassung: Vorliegendes Judikat stellt klar, dass dem nachträglich hinzugezogenen Nachbarn kein Abwehrrecht gegen erkennbare gesundheitsschädliche Immissionen zusteht.

Rechtsgrundlagen: § 16 ABGB; § 364 Abs 2 ABGB; § 364a ABGB; § 1 Abs 1 HochleistungsstreckenG

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