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Bindungswirkung und dingliche Wirkung eines Feststellungsbescheids

RdU-LeitsätzeVerwaltungsverfahrenUniv.-Prof. Dr. Ferdinand Kerschner, Universität Linz (Bearbeitung)RdU-LSK 2010/64RdU-LSK 2010, 171 Heft 5 v. 1.10.2010

§ 3 Abs 7 UVP-G; § 8 AVG; § 31 Abs 4 OÖ BauO

Im Zusammenhang mit einem Feststellungsbescheid iSd UVP-G hatte sich der VwGH auf dessen Auswirkungen auf das Bauverfahren zu befassen. Muss der Bauwerber, um die Bindungswirkung zu bejahen, ident mit dem Antragssteller im UVP-Verfahren sein?

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