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Artenhandel-Unerheblichkeitsverordnung (BGBl II 2010/113)

UmweltrechtGesetzgebungHerbert Wegscheider (Bearbeitung)RdU 2010/70RdU 2010, 126 Heft 4 v. 1.8.2010

Zusammenfassung: Der Beitrag spricht die Artenhandel-Unerheblichkeitsverordnung an, die 3 Paragrafen umfasst und den Handel mit wildlebenden Tieren und Pflanzen regulieren soll.

Rechtsgrundlagen: Artenhandel-Unerheblichkeitsverordnung

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