Zusammenfassung: In gebotener Kürze wird auf das 6 Paragrafen umfassende Bundesfinanzrahmengesetz 2011 bis 2014 hingewiesen, das die Ausgabenobergrenze für die angeführten Finanzjahre vorgibt.
Rechtsgrundlagen: Bundesfinanzrahmengesetz
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Zusammenfassung: In gebotener Kürze wird auf das 6 Paragrafen umfassende Bundesfinanzrahmengesetz 2011 bis 2014 hingewiesen, das die Ausgabenobergrenze für die angeführten Finanzjahre vorgibt.
Rechtsgrundlagen: Bundesfinanzrahmengesetz
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