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Bundesfinanzrahmengesetz 2011 bis 2014 (BGBl I 2010/33)

SonstigesGesetzgebungHerbert Wegscheider (Bearbeitung)RdU 2010/69RdU 2010, 126 Heft 4 v. 1.8.2010

Zusammenfassung: In gebotener Kürze wird auf das 6 Paragrafen umfassende Bundesfinanzrahmengesetz 2011 bis 2014 hingewiesen, das die Ausgabenobergrenze für die angeführten Finanzjahre vorgibt.

Rechtsgrundlagen: Bundesfinanzrahmengesetz

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