Zusammenfassung: Angezeigt wird die Änderung der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung in 52 Punkten, wobei aus umweltschutzrechtlicher Sicht vor allem in KfZ verbaute Systeme zur Emissionsüberwachung hervorstechen.
Rechtsgrundlagen: Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung

