§ 4 Abs 3 ALSAG
Obliegt die Bestimmung des Ablagerungsorts für eine Geländeverfüllung dem Auftragnehmer, kann der Auftraggeber nicht als Beitragsschuldner iSd ALSAG qualifiziert werden.
VwGH 16.7.2006, 2004/07/0141
§ 4 Abs 3 ALSAG
Obliegt die Bestimmung des Ablagerungsorts für eine Geländeverfüllung dem Auftragnehmer, kann der Auftraggeber nicht als Beitragsschuldner iSd ALSAG qualifiziert werden.
VwGH 16.7.2006, 2004/07/0141