§ 9 EKHG
Ein auf einen Föhnsturm rückführbares Umstürzen des Triebwagenzugs einer Schmalspurbahn begründet eine außergewöhnliche Betriebsgefahr.
OGH 12.6.2006, 2 Ob 113/06s
§ 9 EKHG
Ein auf einen Föhnsturm rückführbares Umstürzen des Triebwagenzugs einer Schmalspurbahn begründet eine außergewöhnliche Betriebsgefahr.
OGH 12.6.2006, 2 Ob 113/06s