Zusammenfassung: Auch die auf einen Organisationsfehler rückführbare Säumnis der Behörde hat Amtshaftung zur Folge.
Rechtsgrundlagen: § 1 AHG; § 74 GewO; § 1311 ABGB
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Zusammenfassung: Auch die auf einen Organisationsfehler rückführbare Säumnis der Behörde hat Amtshaftung zur Folge.
Rechtsgrundlagen: § 1 AHG; § 74 GewO; § 1311 ABGB
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