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Zurückweisung eines Parteiantrags auf Aufhebung des § 49 Abs 2 ASVG betreffend den temporären Ausschluss des Krankengeldanspruchs

LeitsatzkarteiJudikaturDanielle NoeRdM-LS 2026/29RdM-LS 2026, 80 Heft 2 v. 16.4.2026

Der Anspruch auf Krankengeld ruht gem § 143 Abs 1 Z 3 ASVG ua, solange der Versicherte aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen Anspruch auf Weiterleistung von mehr als 50 % der vollen Geld- und Sachbezüge (§ 49 Abs 1 ASVG) vor dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit hat.

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