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Zur Umbestellung des gerichtlichen Erwachsenenvertreters

LeitsatzkarteiJudikaturAline Leischner-LenzhoferRdM-LS 2026/22RdM-LS 2026, 78 Heft 2 v. 16.4.2026

1. Einer betroffenen Person steht gegen eine nicht auf ihren Antrag hin ergangene Übertragung des gerichtlichen Erwachsenenvertreters (Umbestellung) ein Rechtsmittelrecht zu. Dabei kann sie - da die Enthebung und Bestellung eines anderen Erwachsenenvertreters erst mit Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung wirksam wird - auch durch ihren bisherigen Erwachsenenvertreter vertreten werden.

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