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Anonymisierende Wirkung einer Pseudonymisierung und relativer Personenbezug

LeitsatzkarteiJudikaturClaudia GabauerRdM-LS 2026/9RdM-LS 2026, 38 - 39 Heft 1 v. 16.2.2026

Die Pseudonymisierung ist kein Element der Definition des Begriffs "personenbezogene Daten" iSd Art 3 Z 1 VO (EU) 2018/1725 , sondern bezieht sich vielmehr auf die Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen, die das Risiko verringern sollen, dass ein bestimmter Datensatz mit der Identität der betroffenen Person in Verbindung gebracht wird.

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