Die Pseudonymisierung ist kein Element der Definition des Begriffs "personenbezogene Daten" iSd Art 3 Z 1 VO (EU) 2018/1725 , sondern bezieht sich vielmehr auf die Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen, die das Risiko verringern sollen, dass ein bestimmter Datensatz mit der Identität der betroffenen Person in Verbindung gebracht wird.

