Eine Adoption unter Verwandten schließt das Gesetz zwar nicht ausdrücklich aus. Unzulässig ist sie aber dann, wenn die durch die Adoption angestrebte Rechtsstellung des Kindes ohnehin schon besteht.
Eine Adoption unter Verwandten schließt das Gesetz zwar nicht ausdrücklich aus. Unzulässig ist sie aber dann, wenn die durch die Adoption angestrebte Rechtsstellung des Kindes ohnehin schon besteht.
