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€ 320.000,- Schmerzengeld nach misslungener Bauchdeckenstraffung und Fettabsaugung

LeitsatzkarteiJudikaturAline Leischner-LenzhoferRdM-LS 2026/3RdM-LS 2026, 36 Heft 1 v. 16.2.2026

€ 320.000,- Schmerzengeld ist insgesamt angemessen, wenn es wegen einer mangelhaften Ausführung einer Mini-Abdomen-Plastik (Bauchdeckenstraffung) sowie einer Liposuktion am Abdomen und an der Flanke (Fettabsaugung) bei einem niedergelassenen Facharzt für plastische, ästhetische und rekonstruktive Chirurgie zu einer erheblichen Verunstaltung der 1969 geborenen Kl kommt, die dadurch auch psychisch und in ihrer Lebensführung stark beeinträchtigt wird [hier: insb 39 Operationen (darunter mehrere Notoperationen); nahezu vollständiges Fehlen der vorderen Bauchwand, was 24h/7d pro Woche das Tragen eines Mieders erfordert; 95 Tage starke, 1055 Tage mittelstarke Schmerzen; künftig mind 18h/d mittelstarke Schmerzen bis zum Lebensende, gegen die Schmerzmittel keine Wirkung zeigen].

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