Im Rahmen der Globalbemessung des Schmerzengeldes ist auch auf Sorgen der verletzten Person um spätere Komplikationen, das Bewusstsein eines Dauerschadens und die damit verbundene seelische Belastung, mögliche Beziehungsprobleme sowie entgangene und künftig entgehende Lebensfreude Bedacht zu nehmen. Auch im Fall von seelischen Schmerzen ist die Bemessung global vorzunehmen.

