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Keine automatische Annahme eines medizinischen Notfalls bei Klimaklebern

LeitsatzkarteiJudikaturGisela ErnstRdM-LS 2025/83RdM-LS 2025, 158 Heft 4 v. 12.8.2025

Allein die Mitteilung über das Festkleben mehrerer Demonstranten an die Straße ohne Hinweise auf konkrete gesundheitliche Beeinträchtigungen begründet keinen ausreichenden Anschein eines medizinischen Notfalls iSd § 1 Z 1 bis 4 WRKG. Der den Anruf entgegennehmende Mitarbeiter des Rettungsdiensts konnte nicht ohne weiteres annehmen, dass die Voraussetzungen gem § 1 WRKG vorlagen oder ein medizinischer Einsatz aufgrund des Zustandsbilds erforderlich war. Das VwG [hier: das BFG] überschreitet daher seinen Beurteilungsspielraum und behaftet seine E mit Rechtswidrigkeit, wenn es das Vorliegen eines "guten Grundes" für die Alarmierung eines Rettungswagens durch die Polizei ohne nähere Begründung bejaht.

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